Zahnärztlicher
Bezirksverband
Oberbayern
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Berufsrecht

Dem Zahnärztlichen Bezirksverband Oberbayern obliegt zusammen mit der Bayerischen Landeszahnärztekammer nach dem Heilberufe-Kammer-Gesetz die Berufsaufsicht über die Zahnärzte in Oberbayern (außer München Stadt und Land) (Art. 38 Abs. 1, Art. 39 Abs. 1 i. V. mit Art. 46 Abs. 2 HKaG). Dies betrifft u.a. die korrekte Titelführung, das Werberecht, die Außendarstellung und Beschwerden von Patienten.

Kontakt für Berufsrecht

Wolfgang Steiner

Kontakt für Berufsrecht und Rechtliches